Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Empress Advisors GmbH
Friedenstraße 24
63801 Kleinostheim

Stand: März 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Empress Advisors GmbH (nachfolgend „Makler“, „wir“ oder „uns“) und unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“, „Kunde“ oder „Sie“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Sie gelten insbesondere für:

  • die Vermittlung von Kauf-, Verkaufs- und Mietverträgen über Immobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien),
  • Beratungsleistungen,
  • Projektentwicklungen,
  • Portfolio-Aufteilungen,
  • Asset-Optimierungen und Value-Add-Strategien,
  • sonstige immobilienwirtschaftliche Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Zustandekommen des Maklervertrags / Auftrags

Der Maklervertrag kommt in der Regel durch schriftliche Beauftragung (z. B. Makleralleinauftrag, Suchauftrag, Beratungsauftrag) oder konkludent zustande, insbesondere durch Inanspruchnahme unserer Leistungen nach Erhalt eines Exposés, einer Besichtigung oder einer individuellen Beratung.

Unsere Angebote, Exposés, Informationen und Beratungen sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3. Maklerprovision / Vergütung

Die Höhe der Provision richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im jeweiligen Maklervertrag oder Auftrag. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die ortsüblichen Sätze.

Bei Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (einschließlich Einliegerwohnung) gilt seit 23. Dezember 2020 das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (§§ 656a ff. BGB):

  • Wird der Makler vom Verkäufer beauftragt, darf der Käufer höchstens zur Zahlung der Hälfte der Provision verpflichtet werden (Halbteilungsgrundsatz).
  • Der Verkäufer trägt mindestens die Hälfte.
  • Eine Provision vom Käufer ist nur dann zulässig, wenn der Verkäufer in mindestens gleicher Höhe zahlt.

Bei Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern (ohne Einfamilienhaus-Charakter), Grundstücken und sonstigen Objekten ist die Provisionshöhe frei verhandelbar.

Die Provision wird fällig mit Abschluss des vermittelten Hauptvertrags (Kauf-, Miet- oder sonstiger Vertrag) oder bei wirtschaftlich vergleichbarem Ergebnis (z. B. abweichende Vertragsgestaltung unter Beibehaltung der wesentlichen Inhalte).

Die Provision ist auch dann verdient und fällig, wenn der Hauptvertrag durch Verschulden einer Partei nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen zustande kommt, sofern der Makler seine Nachweispflicht oder Vermittlungstätigkeit ordnungsgemäß erfüllt hat.

Zuzüglich zur Provision ist die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zu zahlen.

4. Nachweis- und Vermittlungstätigkeit

Der Makler weist dem Kunden die angebotene Immobilie nach oder vermittelt den Kontakt zu dem anderen Vertragsteil.

Kennt der Kunde die nachgewiesene Gelegenheit bereits (Vorkenntnis), hat er dies dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies schuldhaft, bleibt die Provisionspflicht bestehen.

5. Weitergabeverbot / Vertraulichkeit

Alle von uns übermittelten Informationen, Exposés, Unterlagen und Kontakte sind vertraulich und nur für den unmittelbaren persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte (auch Familienangehörige, Freunde, Unternehmen) ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.

Bei schuldhafter Weitergabe haftet der Kunde für den uns entstehenden Schaden, mindestens in Höhe der entgangenen Provision.

6. Haftung

Der Makler haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Angaben zu Immobilien (z. B. Größe, Zustand, Baulasten, Mieteinnahmen) beruhen auf Auskünften Dritter (Eigentümer, Behörden etc.). Wir übernehmen hierfür keine Gewähr oder Haftung, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Der Kunde ist verpflichtet, alle wesentlichen Angaben vor Abschluss des Hauptvertrags selbst zu überprüfen (Due Diligence).

7. Datenschutz

Es gilt unsere separate Datenschutzerklärung (abrufbar unter https://empress-advisors.de/datenschutz).

8. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Aschaffenburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Empress Advisors GmbH Valeria Kaiser Geschäftsführerin

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